Dienstag, 25. Juni 2013

Volksinitiative G9 gestartet

Erstes hessiches Volksbegehren gestartet

Seit dem 24.06.2013 läuft das Zulassungsverfahren für Hessens erstes Volksbegehren. Auf diesem Weg soll der Gesetzentwurf eines Bündnisses verschiedener Initiativen, Verbände, Gewerkschaften und Parteien dem Landtag zur Abstimmung zugewiesen werden. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite der Volksinititive proG9 zu finden.


Volksbegehren/Volksentscheid

Volksbegehren und Volksentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie, bei denen Bürger einen ausgearbeiteten Gesetzeentwurf in den Landtag einbringen oder sogar beschließen können. In Hessen ist dies ein dreistufiges Verfahren. Zunächst muss ein Volksbegehren initiiert werden. Dazu sind nötig:

  1. ein konkreter Gesetzentwurf
  2. Unterschriften von 2% aller Stimmberechtigten in Hessen (ca. 90000)
  3. die Namen von bis zu 3 Ansprechpartnern/Vertrauensleuten
Unter diesen Voraussetzungen kommt ein Volksbegehren zustande. Dabei müssen innerhalb von 2 Monaten 1/5 der Wahlberechtigten durch eine Unterschrift auf Eintragunsglisten der Gemeinden dem gesetzentwurf zustimmen.
Ist das der Fall, muss der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen und kann ihn zum Gesetz erheben. Tut er dies NICHT, kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem an einem Sonntag eine Abstimmung wie bei einer Wahl erfolgzt. Kommt dabei eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande, wird der Gesetzentwurf zum Gesetz.


Einordnung

Ob dieses Verfahren für die jetzigen 5. und 6. Klassen dazu führt, dass sie G9 bekommen können, ist nicht sicher. Sicher ist, dass diese Initiative einige aufmerksamkeit auf sich ziehen wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Politik der Landesregierung im Wahljahr auswirkt.


Unterstützung

Zur Unterstützung der Initiative (und damit zur Initiierung des Volksbegehrens) kann man sich unter http://www.prog9.de/download den Unterschriftenbogen und ein merkblatt herunter laden. Der Bogen muss unterschrieben an die Initiative gesendet werden. Optimal ist es, wenn man sich die Wahlberechtigung schon auf dem Bogen bescheinigen lässt, damit dies nicht von der Initiative separat getan werden muss.

Weitere Informationen, unter anderem einen dirketen Link auf den Gesetzentwurf und einige Erläuterungen dazu wird es in Kürze  in diesem Blog geben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.